Ratgeber
Wofür braucht man einen Erbschein, wie beantragt man ihn und welche Informationen und Unterlagen benötigt man dafür?
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Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das die Erbenstellung belegt. Er nennt den Erblasser, seine Erben und deren Erbteile. Mit dem Erbschein können Hinterbliebene gegenüber Banken, Behörden und dem Grundbuchamt nachweisen, dass sie zur Erbschaft berechtigt sind. Besonders relevant wird der Erbschein, wenn kein notarielles Testament oder Erbvertrag vorliegt. In diesem Fall brauchen Erben oft einen Erbschein, um Vermögenswerte des Verstorbenen zu verwalten oder umzuschreiben. Ohne den Erbschein würden etwa Banken nicht automatisch Konten freigeben und das Grundbuchamt keine Immobilie umschreiben. Der Erbschein schafft Klarheit, wenn Außenstehende nicht wissen, ob ein wirksames Testament existiert oder wer gesetzlich Erbe ist.
Ist hingegen ein notarielles Testament oder Erbvertrag vorhanden, genügt meist das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Dieses Protokoll belegt die Erbfolge im Rahmen des öffentlichen Testaments, sodass Erben dann oft keinen Erbschein benötigen. Auch andere Vollmachten (etwa eine Kontovollmacht über den Tod hinaus) oder gerichtliche Anordnungen können unter bestimmten Umständen den Erbschein überflüssig machen.
Wofür benötigt man einen Erbschein?
Obwohl die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich greift, verlangen viele Stellen einen Erbschein, bevor sie Erbschaftsangelegenheiten abwickeln. Typische Fälle, in denen man einen Erbschein braucht, sind:
Bank- und Versicherungsgeschäfte:
Banken und Versicherungen fordern oft einen Erbschein, bevor Konten freigegeben oder Versicherungssummen ausgezahlt werden. Ohne Erbschein darf ein Dritter nicht einfach über das Geld oder die Policen des Verstorbenen verfügen.Immobilien/Grundbuch:
Möchte man eine geerbte Immobilie in das eigene Eigentum umschreiben lassen, verlangt das Grundbuchamt in der Regel einen Erbschein. (§35 GBO). Ist die Erbschaft durch ein handschriftliches Testament oder gesetzliche Erbfolge erfolgt, kommt man um den Erbschein kaum herum. Liegt dagegen ein notarielles Testament vor, genügt dieses als Erbnachweis und der Erbschein wird meist nicht benötigt.Unklare Erbverhältnisse:
Wenn etwa mehrere Erben vorhanden sind oder Zweifel an der Erbfolge bestehen, schafft der Erbschein Klarheit darüber, wer Erbe ist und welchen Anteil er hat. Er schützt vor Streit und Missverständnissen in der Erbengemeinschaft.
Ein Erbschein ist nicht immer Pflicht. Wenn es ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll gibt, kann oft darauf verzichtet werden. Auch eine Vorsorgevollmacht kann das Erfordernis ersetzen. Grundsätzlich gilt: Benötigt man keine amtliche Bestätigung der Erbenstellung (etwa weil ein notarielles Testament vorliegt), muss man keinen Erbschein beantragen.
Wie beantragt man den Erbschein?
Der Erbschein wird auf Antrag beim zuständigen Nachlassgericht erteilt. Zuständig ist in der Regel das Amtsgericht am letzten Wohnsitz des Verstorbenen. Es gibt zwei Wege zum Antrag: Der Erbe kann selbst direkt zum Nachlassgericht gehen und dort den Antrag zu Protokoll abgeben, oder einen Notar mit der Beurkundung des Antrags beauftragen.
Unabhängig davon muss der Erbe persönlich erscheinen, denn er leistet eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit seiner Angaben. Eine einfache schriftliche Mitteilung oder E-Mail genügt nicht. In vielen Nachlassgerichten sollte man vorab einen Termin vereinbaren. Erbt eine Erbengemeinschaft gemeinsam, können mehrere Erben einen gemeinschaftlichen Erbschein beantragen; regelmäßig reicht aber auch ein Antrag eines Erben aus. Die übrigen Miterben müssen lediglich zustimmen
Beim Notar übernimmt dieser die Antragstellung komplett: Er beantwortet Fragen, prüft die Unterlagen und leitet den Antrag ans Gericht weiter. Vorteile der Notarbeurkundung sind etwa:
Flexible Terminvergabe und ein fester Ansprechpartner, bei dem man alle Fragen klären kann.
Der Notar informiert und kontrolliert, dass alle erforderlichen Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden etc.) vollständig vorliegen.
Er leitet den Erbscheinsantrag ans Nachlassgericht weiter und kümmert sich um Rückfragen des Gerichts.
Die amtlichen Gebühren für das Erbscheinsverfahren sind beim Notar dieselben wie bei direkter Antragstellung beim Gericht (allerdings können beim Notar Auslagen und Mehrwertsteuer hinzukommen).
Nach erfolgreicher Prüfung stellt das Nachlassgericht den Erbschein aus und versendet ihn an den Antragsteller. Da der Gesetzgeber keine Frist vorschreibt, kann man den Erbschein auch noch lange nach dem Erbfall beantragen, solange er benötigt wird.
Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?
Für den Erbscheinsantrag müssen im Wesentlichen Angaben zum Erblasser, zum Erben und zur Erbfolge gemacht werden. Wichtige Informationen und Dokumente sind zum Beispiel:
Sterbedaten des Erblassers:
Name, Todesdatum, letzter Wohnort und Staatsangehörigkeit des Verstorbenen.Angaben zum Erben:
Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers zur Identifikation.Verwandtschaftsnachweis:
Urkunden wie Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser belegen. Etwa die Heiratsurkunde des Ehepartners oder die Geburtsurkunden der Kinder.Testament oder Erbvertrag:
Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, muss eine Abschrift oder das Original (bzw. die Eröffnungsnachricht) vorgelegt werden. Das Nachlassgericht muss private Testamente zuerst eröffnen, bevor der Erbschein beantragt wird.Angaben zur Erbfolge:
Im Antrag sollten Sie darstellen, auf welcher Grundlage Sie Erbe sind (gesetzliche Erbfolge oder Verfügung von Todes wegen). Dazu gehört auch die Versicherung, dass Sie die Erbschaft angenommen haben und Informationen über weitere Erbberechtigte oder bestehende Ausschlussgründe.Nachlassverzeichnis (optional):
Oft wird verlangt, dass der Erbe ein Nachlassverzeichnis erstellt, aus dem der Wert des Nachlasses hervorgeht. Diese Angaben dienen lediglich zur Berechnung der Gebühren.
Insgesamt gilt: Je sorgfältiger Sie alle relevanten Unterlagen zusammenstellen und die notwendigen Angaben machen, desto reibungsloser läuft das Verfahren. Ein Notar kann dabei helfen, alle Papiere zu prüfen und fehlende Dokumente zu beschaffen.
Fragen zum Erbschein
Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
