Ratgeber
Was benötigt man für die Gründung einer GmbH?
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In Deutschland entsteht eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erst durch einen formellen Gründungsakt. Mindestens ein Gründer (natürliche Person oder juristische Person) ist erforderlich – es genügt also sogar eine Einpersonen-GmbH. Ebenfalls nötig ist ein notarieller beurkundeten Gesellschaftsvertrag (Satzung), der bestimmte Mindestangaben enthalten muss: Firmenname, Unternehmensgegenstand, Sitz, Stammkapital und die Einlagen jedes Gesellschafters. Wichtig ist, dass der Name den Zusatz „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“ (oder eine allgemein verständliche Abkürzung) trägt. Das gesetzliche Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro. Vor der Eintragung im Handelsregister müssen hiervon mindestens 12.500 Euro (die Hälfte) eingezahlt sein. In der Praxis eröffnet man dazu nach dem Notartermin ein Geschäftskonto und überweist die Einlagen dort.
Gesellschaftsvertrag und notarielle Beurkundung
Der Gesellschaftsvertrag wird nicht einfach per Post abgeschlossen: Er muss notariell beurkundet werden. Das bedeutet, dass alle Gründer (bzw. ihre bevollmächtigten Vertreter) zu einem Termin beim Notar erscheinen müssen. Alle Geschäftsführer und Gesellschafter sind dabei persönlich anwesend, wenn sie nicht jeweils durch einen Vertreter mit notariell beglaubigter Vollmacht auftreten. Im Termin liest der Notar den Entwurf der Gründungsurkunde und den Vertrag vor und erklärt den Ablauf. Dabei können Sie offene Fragen stellen oder Änderungen besprechen. Anschließend unterzeichnen alle Beteiligten die Urkunden – seit kurzem ist auch die Gründung im Online-Verfahren möglich.
Der Notar übernimmt dabei weitere wichtige Aufgaben: Er prüft die Identität der Unterzeichner anhand ihrer Ausweise, klärt über rechtliche Risiken auf und reicht die notwendigen Unterlagen beim Handelsregistergericht ein. Falls Sie den Gesellschaftsvertrag bereits vorbereitet haben, sorgt der Notar dafür, dass er vollständig den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Tipp: Klären Sie Name und Unternehmensgegenstand gegebenenfalls vorab mit der IHK, um spätere Einsprüche zu vermeiden. Die Beurkundungsgebühr ist gesetzlich festgelegt und umfasst auch die Erstberatung zu Ihrer Gründung, den Vertragsentwurf und die Anmeldung zum Handelsregister.
Stammkapital einzahlen und Handelsregistereintragung
Nach dem Notartermin ist Ihre GmbH vorläufig handlungsfähig als sogenannte GmbH i.Gr.. Nun eröffnen Sie umgehend ein Geschäftskonto auf den Namen der Gesellschaft. Darauf zahlen alle Gesellschafter ihre Stammkapitaleinlagen ein. Jeder muss mindestens ein Viertel seines Anteils einzahlen, insgesamt müssen aber mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden. Zum Nachweis legen Sie der Bank den beurkundeten Gesellschaftsvertrag vor; einen Kontoauszug über die Einzahlung reichen Sie an das Notariat weiter.
Ist das eingezahlte Kapital nachgewiesen, sendet der Notar die Anmeldung der GmbH mit allen Unterlagen (Gesellschafterliste, Geschäftsführer-Registeranmeldung, Einzahlungskontoauszug etc.) elektronisch an das zuständige Amtsgericht (Handelsregister). Mit der Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH als juristische Person. Ab diesem Zeitpunkt haftet sie mit ihrem Gesellschaftsvermögen (die persönliche Haftung der Gesellschafter ist begrenzt). Das Registergericht teilt Ihnen anschließend die Handelsregisternummer mit.
Anschließende Anmeldungen und Behördenwege
Nach der Handelsregistereintragung müssen Sie verschiedene Behörden informieren. Typischerweise stehen folgende Aufgaben an:
Anmeldung beim Finanzamt: Füllen Sie den steuerlichen Erfassungsbogen aus, um eine Steuernummer (und ggf. eine Umsatzsteuer-ID) zu erhalten. Das Gewerbeamt leitet die Anmeldung meist automatisch weiter, doch Sie können den Vorgang auch selbst bei Ihrem Finanzamt erledigen, um ihn zu beschleunigen.
Gewerbeanmeldung: Melden Sie das (gewerbliche oder handwerkliche) Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde an – üblicherweise mit dem Handelsregisterauszug. Notieren Sie auf dem Formular auch die IHK oder Handwerkskammer; in der Regel übernimmt das Gewerbeamt die Weiterleitung Ihrer Daten an die Kammern. Im Normalfall müssen Sie sich also nicht separat bei der IHK/HWK anmelden.
Betriebsnummer & Sozialversicherung: Beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Betriebsnummer, falls Sie Mitarbeiter einstellen wollen. Melden Sie alle Arbeitnehmer bei der jeweiligen Krankenkasse an und beachten Sie die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (Unfallversicherungsträger).
Transparenzregister: Tragen Sie die wirtschaftlich Berechtigten der GmbH in das Transparenzregister ein – das ist gesetzlich vorgeschrieben, um Geldwäsche zu verhindern. Dies kann jedoch auch vom Notar übernommen werden.
Weiteres: Erstellen Sie eine Eröffnungsbilanz und richten Sie Impressumspflichten ein. Gegebenenfalls benötigen Sie spezielle Genehmigungen (z.B. Gewerbeerlaubnis), die Sie gleichzeitig mit der Anmeldung beim Gewerbeamt einreichen.
Zusammenfassung
Die Gründung einer GmbH erfordert die notarielle Beurkundung. Dafür ist es hilfreich, wenn der Firmenname und die Höhe des Stammkapitals bereits feststehen. Erst mit Eintragung ins Handelsregister entsteht die GmbH endgültig. Anschließend sind weitere Verwaltungswege erforderlich – etwa bei Bank, Finanzamt und Kammern – bevor Sie mit Ihrem Unternehmen voll durchstarten können. Bei allen Fragen rund um Satzung, Notar oder Formalitäten steht Ihnen Ihre Notarin bzw. Ihr Notar kompetent zur Seite und sorgt dafür, dass nichts übersehen wird.
Ansprechpartner
Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erb- und Steuerrecht
Rechtsanwalt, Fachanwaltslehrgang für Handels- und Gesellschaftsrecht
