Insolvenzrecht
Insolvenzrecht in Celle
Rechtzeitig handeln, Haftungsrisiken begrenzen und wirtschaftliche Perspektiven entwickeln
Scharf.Rechtsanwälte berät Unternehmen, Geschäftsführer, Gesellschafter, Selbständige, private Schuldner, Gläubiger und Erben in allen wesentlichen Fragen des Insolvenzrechts.
Unsere Beratung umfasst die außergerichtliche Sanierung und Schuldenbereinigung, Restrukturierungen nach dem StaRUG, die Vorbereitung von Insolvenzverfahren, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren, die Durchsetzung von Gläubigerrechten sowie die Nachlassinsolvenz.
Gerade in wirtschaftlichen Krisen ist schnelles und überlegtes Handeln entscheidend. Je früher die rechtliche und wirtschaftliche Situation geklärt wird, desto größer sind regelmäßig die Handlungsmöglichkeiten.
Beratung von Unternehmen und Geschäftsleitern
Wirtschaftliche Schwierigkeiten entwickeln sich häufig schrittweise. Sinkende Liquidität, Forderungsausfälle, auslaufende Finanzierungen oder unerwartete Kosten können den Handlungsspielraum eines Unternehmens innerhalb kurzer Zeit erheblich einschränken.
Geschäftsführer und Vorstände müssen die wirtschaftliche Entwicklung ihres Unternehmens laufend überwachen. Zeichnet sich eine Krise ab, muss insbesondere geklärt werden, ob lediglich eine vorübergehende Zahlungsstockung, eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder bereits ein Insolvenzgrund vorliegt.
Wir unterstützen bei:
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der Prüfung der Liquiditätslage und Fortführungsfähigkeit,
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der Bewertung möglicher Insolvenzgründe,
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der Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken,
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der Vorbereitung von Sanierungsmaßnahmen,
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Verhandlungen mit Banken, Lieferanten und Gesellschaftern,
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der rechtssicheren Vorbereitung eines Insolvenzantrags,
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der Prüfung von Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren.
Insolvenzanfechtung
Unternehmen, Lieferanten oder Geschäftspartner werden häufig erst Jahre nach einer Zahlung mit Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert.
Wir prüfen insbesondere:
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die Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung,
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bestehende Einwendungen,
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Vergleichsmöglichkeiten,
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die wirtschaftlich sinnvollste Verteidigungsstrategie.
Insolvenz des Vertragspartners
Die Insolvenz eines Kunden, Lieferanten, Auftraggebers, Mieters oder sonstigen Vertragspartners wirft häufig zahlreiche rechtliche und wirtschaftliche Fragen auf. Offene Forderungen, laufende Verträge, Eigentumsvorbehalte oder bereits geleistete Zahlungen müssen kurzfristig geprüft werden, um wirtschaftliche Nachteile möglichst gering zu halten.
Wir beraten Unternehmen und Privatpersonen insbesondere bei:
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der Sicherung und Durchsetzung offener Forderungen,
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der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle,
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der Prüfung von Eigentumsvorbehalten sowie Aussonderungs- und Absonderungsrechten,
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der Fortführung oder Beendigung bestehender Verträge,
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der Aufrechnung mit Gegenforderungen,
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der Abwehr oder Durchsetzung von Insolvenzanfechtungsansprüchen,
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der Vertretung gegenüber Insolvenzverwaltern und Insolvenzgerichten.
Je früher die rechtliche Situation geprüft wird, desto eher können bestehende Rechte gesichert und wirtschaftliche Nachteile begrenzt werden.
Außergerichtliche Sanierung
Nicht jede Unternehmenskrise muss in ein Insolvenzverfahren führen. Je nach Ausgangslage können Stundungen, Forderungsverzichte, Rangrücktritte, neue Finanzierungen, Gesellschafterbeiträge oder operative Restrukturierungsmaßnahmen eine tragfähige Lösung ermöglichen.
Wir prüfen die verfügbaren Optionen, begleiten Verhandlungen mit den Beteiligten und gestalten die erforderlichen Vereinbarungen.
Restrukturierung nach dem StaRUG
Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz ermöglicht sanierungsfähigen Unternehmen bereits bei drohender Zahlungsunfähigkeit eine gerichtliche oder gerichtsnahe Restrukturierung.
Ein Restrukturierungsplan kann gezielt bestimmte Forderungen und Gläubigergruppen einbeziehen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann eine Lösung auch gegen den Widerstand einzelner Gläubiger umgesetzt werden.
Wir prüfen, ob das StaRUG für das Unternehmen geeignet ist, und begleiten die Vorbereitung und Umsetzung des Restrukturierungsplans.
Beratung für Schuldner
Schulden ordnen und einen wirtschaftlichen Neustart vorbereiten
Wenn laufende Einnahmen nicht mehr ausreichen, um Kredite, Steuern, Lieferantenforderungen oder private Verbindlichkeiten zu erfüllen, sollte die finanzielle Situation vollständig und realistisch erfasst werden.
Wir beraten private Schuldner, Selbständige und ehemalige Unternehmer bei:
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der Erfassung sämtlicher Verbindlichkeiten,
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der Prüfung von Pfändungs- und Vollstreckungsmaßnahmen,
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außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen,
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der Erstellung von Zahlungs- und Schuldenbereinigungsplänen,
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der Vorbereitung einer Verbraucher- oder Regelinsolvenz,
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der Beantragung der Restschuldbefreiung.
Außergerichtliche Schuldenbereinigung
Ein Insolvenzverfahren ist nicht immer der erste oder beste Weg. Besteht eine realistische Finanzierungsmöglichkeit, kann mit den Gläubigern über Ratenzahlungen, Stundungen, Teilverzichte oder einmalige Vergleichszahlungen verhandelt werden.
Wir entwickeln einen wirtschaftlich tragfähigen Vorschlag und übernehmen die Kommunikation mit den Gläubigern.
Verbraucherinsolvenz und Restschuldbefreiung
Kann eine außergerichtliche Einigung nicht erreicht werden, kann die Verbraucherinsolvenz überschuldeten Privatpersonen einen wirtschaftlichen Neustart ermöglichen.
Vor dem Insolvenzantrag muss grundsätzlich versucht werden, auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.
Bei einem erstmaligen Verfahren beträgt die reguläre Abtretungsfrist bis zur Restschuldbefreiung grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Schuldner seine gesetzlichen Auskunfts-, Mitwirkungs- und Erwerbsobliegenheiten erfüllt.
Auch Selbständige und ehemalige Unternehmer können grundsätzlich eine Restschuldbefreiung erhalten. Ob das Verbraucher- oder das Regelinsolvenzverfahren einschlägig ist, hängt von der konkreten Situation ab.
Beratung und Vertretung von Gläubigern
Die Insolvenz eines Kunden, Mieters, Geschäftspartners oder sonstigen Schuldners kann erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Wir beraten Gläubiger insbesondere bei:
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der Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle,
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der Prüfung von Eigentumsvorbehalten und Sicherungsrechten,
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Aussonderungs- und Absonderungsrechten,
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der Aufrechnung im Insolvenzverfahren,
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der Fortführung oder Beendigung von Verträgen,
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der Prüfung von Insolvenzplänen,
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der Vertretung in Gläubigerversammlungen,
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der Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen.
Wer vor der Insolvenz Zahlungen erhalten hat, kann später mit Rückforderungsansprüchen des Insolvenzverwalters konfrontiert werden. In diesen Fällen prüfen wir die Anspruchsvoraussetzungen und entwickeln eine geeignete Verteidigungs- oder Vergleichsstrategie.
Nachlassinsolvenz
Überschuldete Nachlässe ordnen und das Privatvermögen des Erben schützen
Mit dem Tod eines Menschen gehen grundsätzlich nicht nur dessen Vermögenswerte, sondern auch seine Verbindlichkeiten auf den Erben über.
Stellt sich heraus, dass der Nachlass zahlungsunfähig oder überschuldet ist, muss geprüft werden, ob die Haftung des Erben durch ein Nachlassinsolvenzverfahren auf den Nachlass beschränkt werden kann.
Wir beraten Erben, Erbengemeinschaften, Testamentsvollstrecker und Nachlassgläubiger bei:
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der Ermittlung des Nachlassvermögens und der Nachlassschulden,
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der Prüfung einer Ausschlagung oder Nachlassinsolvenz,
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der Vorbereitung des Nachlassinsolvenzantrags,
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der Beschränkung der Erbenhaftung,
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dem Umgang mit Nachlassimmobilien und Unternehmen,
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Pflichtteils-, Vermächtnis- und Steuerverbindlichkeiten,
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der Anmeldung und Durchsetzung von Gläubigerforderungen.
Wann ist eine Nachlassinsolvenz erforderlich?
Eine Nachlassinsolvenz kommt insbesondere in Betracht, wenn die vorhandenen liquiden Mittel nicht ausreichen, um fällige Nachlassverbindlichkeiten zu erfüllen, oder wenn die Schulden den Wert des Nachlasses übersteigen.
Typische Nachlassverbindlichkeiten sind:
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Darlehen und Grundschulden,
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Steuerschulden,
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Pflege- und Heimkosten,
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betriebliche Verbindlichkeiten,
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Bürgschaften,
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Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche,
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Belastungen geerbter Immobilien oder Unternehmen.
Erlangt ein Erbe Kenntnis von der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung des Nachlasses, muss er grundsätzlich unverzüglich handeln. Eine verspätete Antragstellung kann zu einer persönlichen Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern führen.
Nachlassinsolvenz oder Ausschlagung?
Ist die Ausschlagungsfrist noch nicht abgelaufen, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Ausschlagung sinnvoll ist.
Ist die Erbschaft bereits angenommen oder die Ausschlagungsfrist verstrichen, kann das Nachlassinsolvenzverfahren eine Möglichkeit sein, das eigene Vermögen des Erben vor dem Zugriff der Nachlassgläubiger zu schützen.
Reicht der Nachlass nicht einmal zur Deckung der Verfahrenskosten aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen die sogenannte Dürftigkeitseinrede in Betracht kommen.
Unsere Leistungen im Insolvenzrecht
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Krisenfrüherkennung und Liquiditätsprüfung,
- Geschäftsführerhaftung und Insolvenzantragspflichten,
- außergerichtliche Sanierung,
- Restrukturierung nach dem StaRUG,
- Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren,
- Verbraucher- und Regelinsolvenz,
- außergerichtliche Schuldenbereinigung,
- Restschuldbefreiung,
- Gläubigervertretung und Forderungsanmeldung,
- Insolvenzanfechtung,
- Nachlassinsolvenz und Beschränkung der Erbenhaftung.
Häufige Fragen zum Insolvenzrecht
Wann sollte ein Unternehmen insolvenzrechtlichen Rat einholen?
Eine Beratung sollte bereits erfolgen, wenn Liquiditätsengpässe entstehen, Kreditlinien auslaufen oder fällige Verbindlichkeiten nicht mehr planmäßig bedient werden können. Eine frühzeitige Prüfung erhöht die Chancen auf eine außergerichtliche Sanierung.
Typische Anzeichen einer Unternehmenskrise
- Liquiditätsengpässe
- Steuer- oder Sozialversicherungsrückstände
- Mahnungen und Vollstreckungen
- auslaufende Kreditlinien
- Forderungsausfälle
- sinkende Eigenkapitalquote
- dauerhafte Verluste
Wann besteht eine Insolvenzantragspflicht?
Bei juristischen Personen und bestimmten haftungsbeschränkten Personengesellschaften muss bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern ein Insolvenzantrag gestellt werden. Die gesetzlichen Höchstfristen dürfen nicht pauschal ausgeschöpft werden.
Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?
Ein Insolvenzverfahren beginnt regelmäßig mit einem Insolvenzantrag. Das Insolvenzgericht prüft zunächst, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und ob die Verfahrenskosten gedeckt sind. Wird das Verfahren eröffnet, bestellt das Gericht einen Insolvenzverwalter oder – bei einer Eigenverwaltung – einen Sachwalter. Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Je nach Art des Verfahrens erfolgt anschließend die Sanierung oder Verwertung des Vermögens. Ziel kann die Fortführung eines Unternehmens, die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger oder – bei natürlichen Personen – die Restschuldbefreiung sein.
Muss vor einer Verbraucherinsolvenz eine Einigung versucht werden?
Vor dem Verbraucherinsolvenzantrag muss grundsätzlich auf Grundlage eines Schuldenbereinigungsplans versucht werden, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erreichen.
Wie lange dauert die Restschuldbefreiung?
Bei einem erstmaligen Verfahren beträgt die reguläre Abtretungsfrist grundsätzlich drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens.
Hafte ich als Erbe persönlich für die Schulden des Verstorbenen?
Ein Erbe haftet grundsätzlich für die Nachlassverbindlichkeiten. Durch eine Ausschlagung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz oder gegebenenfalls die Dürftigkeitseinrede kann die Haftung jedoch beschränkt werden.
Kann ein einzelner Miterbe Nachlassinsolvenz beantragen?
Ja. Auch ein einzelner Miterbe kann einen Antrag stellen. Die übrigen Miterben werden durch das Insolvenzgericht angehört.
Frühzeitige Beratung schafft Handlungsspielraum
Insolvenzrechtliche Fragestellungen betreffen häufig nicht nur wirtschaftliche, sondern auch gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Zusammenhänge. Aus diesem Grund arbeiten unsere Ansprechpartner im Team fachübergreifend zusammen. So können neben den insolvenzrechtlichen Aspekten auch gesellschaftsrechtliche, steuerliche und erbrechtliche Besonderheiten berücksichtigt und gemeinsam zielführende Lösungen entwickelt werden.
Eine frühzeitige Beratung kann dazu beitragen, persönliche Haftungsrisiken zu reduzieren, Sanierungsmöglichkeiten zu erhalten, Verhandlungen mit Gläubigern zu erleichtern, unnötige Kosten zu vermeiden und bestehende Handlungsspielräume zu sichern.
Wir analysieren Ihre Situation, erläutern die bestehenden Optionen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich und wirtschaftlich tragfähige Vorgehensweise.
Besprechungen sind persönlich in unserer Kanzlei in Celle, telefonisch oder per Videokonferenz möglich.
Rechtsanwalt
Maike Vakulenko
